Von: Peter Voser, Fraktionspräsident und Grossrat
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Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FLAG) so zu ändern, dass es möglich ist, auf die Ausgleichsabgaben der Gemeinden zur Speisung des Finanzausgleichsfonds zu verzichten. Analog zu den juristischen Personen wird für die Jahre 2010 und 2011 auf die Speisung aus Abgaben durch die Gemeinden verzichtet. Anschliessend beschliesst der Grosse Rat jährlich über die Höhe der Abgaben.
Begründung:
In den letzten Jahren sind die gesamten Aufwendungen des Fonds stetig gesunken. 1995 betrugen die Ausgaben 49 Millionen Franken. 2008 waren es noch 34 Millionen Franken. Die Nettoschulden aller Gemeinden betrugen 1995 1,2 Milliarden Franken. Jetzt haben sich diese reduziert auf 135 Millionen Franken. Gleichzeitig ist der durchschnittliche Steuerfuss von 112,3 % (1995) auf 103,9 % gesunken.
Das Fondsvermögen hat sich stark vergrössert. Im Jahr 2000 überstieg der Fonds erstmals die Höhe von 100 Millionen Franken. Nun werden es ca. 270 Millionen Franken sein.
Der Grosse Rat beschliesst zusammen mit dem Budget die Höhe des jährlichen Zuschlags auf der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuer für die juristischen Personen. Auf Grund des hohen Fondsbetrages ist nun auf diesen Zuschlag für die Jahre 2010 und 2011 verzichtet worden. Diese Massnahme stützt die schleppende Wirtschaft.
Mit der Ablehnung der Gemeindereform durch das Volk dürften tendenziell die Gemeindefusionen langsamer vor sich gehen. Dadurch verzögert sich auch die Nachfrage nach Kapital aus dem Fonds. Aus all diesen Gründen rechtfertigt sich, dass die finanzstarken Gemeinden ebenfalls für zwei Jahre von jeglichen Ausgleichsabgaben befreit werden.